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Bundesregierung zahlt jährlich 30 Millionen Euro Personalkosten nur ihre Beauftragten
Bundesregierung zahlt jährlich 30 Millionen Euro Personalkosten nur ihre Beauftragten
Berlin - Nach Recherchen des FOCUS Magazins zahlt die Bundesregierung jährlich über 30 Millionen Euro allein an Personalkosten für ihre Bundesbeauftragten. Seit dem Start der Ampel ist deren Zahl um sieben auf 45 gestiegen. Schon bald könnte noch ein Tierschutz-Beauftragter hinzukommen.
Die höchsten Personalkosten verbucht das Bundesfamilienministerium mit allein 8,5 Millionen Euro für vier Beauftragte. Die meisten Beauftragten, nämlich neun, hat das Auswärtige Amt. Dort belaufen sich die jährlichen Personalkosten auf 3,6 Millionen Euro.
Derzeit beläuft sich die Zahl der Beauftragten, Bevollmächtigten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten auf 44 Personen. Das sind sieben mehr als zum Start der rot-grün-gelben Regierungskoalition. Seither sind unter anderen eine Antirassismus- und eine Antidiskriminierungs-Beauftragte sowie eine Beauftragte für internationale Klimapolitik hinzugekommen. Zuletzt wurde der FDP-Politiker Joachim Stamp zum Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen ernannt. Und demnächst wird wohl ein Tierschutz-Beauftragter mit vier Mitarbeitenden neu hinzukommen. Jährliche Personalkosten allein hier: 373.330 Euro. Und das obwohl es im grün geführten Landwirtschaftsministerium eine eigene Unterabteilung „Tiergesundheit Tierschutz mit 55 Festangestellten gibt.
Bei der Besetzung verfehlt die Ampel ihr selbst gestecktes Paritätsziel bei weitem: Die Ämter werden von 31 Männern und nur 13 Frauen ausgeübt, das ist eine Quote von 30 Prozent. Steffen Bilger, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, sagt gegenüber dem FOCUS Magazin, die Ampel schaffe großzügig „Posten um Posten“. Auch der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder spricht von einem „Heer von Beauftragten“ und warnt vor Fehlentwicklungen.
Die allermeisten Beauftragten werden – anders als etwa der Ostbeauftragte oder die Wehrbeauftragte - vom Kanzler und Bundesministern per Kabinettsbeschluss oder Erlass ernannt. Viele von ihnen sind zugleich Abgeordnete. Was ihre Aufgaben sind, wie sie bezahlt und ausgestattet werden oder wem sie rechenschaftspflichtig sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien legt lediglich fest, dass Beauftragte an Vorhaben der Bundesregierung frühzeitig zu beteiligen sind. Der CDU-Politiker mutmaßt, mit all den teuren Extraämtern versuche die ohnehin fragile Regierungskoalition, Abgeordnete zu disziplinieren. „Frei nach dem Motto: Als Beauftragter stehst du auch für die Regierung – also halte dich mit Kritik besser zurück.“
Die Verfassungsrechtlerin Karoline Haake warnt davor, die Beauftragten als „verfassungsrechtliches Nullum“ abzutun. Wenn die meisten Mitglieder der Bundesregierung zugleich als Abgeordnete arbeiten, die dann wiederum weitere Abgeordnete der eigenen Fraktion zu ihren Beauftragten ernennen können, werde der Anteil tatsächlich regierungsunabhängiger Parlamentarier zusehends kleiner. Haake empfiehlt deshalb ein Bundesgesetz, das die Aufgaben von Beauftragten transparent regelt. Sowohl um rechtliche Zweifel aus dem Weg zu räumen als auch das Mandat der Beauftragten im Sinne jener zu stärken, deren Interessen sie vertreten sollen.
